Raum und Ort

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Ganz konkret:

Sie vereinbaren ein erstes Gespräch, um mich kennenzulernen und um mir Ihr Anliegen zu schildern. Ihr Auftrag und Ihr Ziel werden dabei so konkret wie möglich formuliert. Wenn Sie sich entscheiden mit mir zu arbeiten, dient Ihre Zielsetzung als Leitfaden für die folgenden Beratungsgespräche. In der Regel treffen wir uns in meiner Praxis.

Nach Rücksprache sind Gespräche auch online möglich.

Ein Ersttermin kann kurzfristig telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Die Gespräche erfolgen auf Honorarbasis.

Honorar

Die Kosten für ein Gespräch (60 Minuten) sind abhängig von Ihrem Verdienst und betragen zwischen 60 und 90 Euro.

Die Bezahlung erfolgt jeweils am Ende eines jeden Termins in bar oder per ec-Karte.

Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage (telefonisch oder per E-Mail) bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Danach stelle ich das Honorar in voller Höhe in Rechnung, bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Meine Präventionskurse sind zertifiziert von der Zentralen Prüfstelle für Prävention und werden von gesetzlichen Krankenkassen mit bis zu 100 % bezuschusst. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Beratung

Ab 60 €

Coaching

Ab 60 €

Therapie

Ab 60 €

Paarberatung

Ab 90 €

(90 statt 60 Minuten)

Persönlichkeitsprofil

150 €

(inklusive Vorgespräch, Persönlichkeitstest und Auswertungsgespräch)

Präventionskurs Stressmanagement

120 €

(10 x 60 Minuten)

Präventionskurs Progressive Muskelentspannung

120 €

(12 x 60 Minuten)

Erstattung Therapiekosten

Heilpraktiker für Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Bitte klären Sie das vor Beginn der Therapie ab.

Sie haben das Erstattungsverfahren mit Ihrer Krankenversicherung eigenverantwortlich durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass therapeutische Leistungen in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.